Existenzgründung auf den Weg gebracht: Wie gründet man ein Unternehmen?

Existenzgründung auf den Weg gebracht: Wie gründet man ein Unternehmen?Wer eine Geschäftsidee erfolgreich vermarkten möchte, plant die Gründung eines Unternehmens. Dies ist mit vielen positiven Effekten verbunden. So bestimmt man den Arbeitsumfang selbst und kann sich an jedem Tag die Zeit frei einteilen. Auf der anderen Seite ist die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit oder eines Kleingewerbes mit einem schwer zu kalkulierenden Unternehmensrisiko verbunden. Der folgende Text zeigt auf, wie man ein Unternehmen gründet und welche Punkte hierbei zu beachten sind. 

Was spricht für die Gründung eines Unternehmens?

Die eigene Selbstständigkeit auf den Weg zu bringen, ist für einen Existenzgründer mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. So kann er mit einem innovativen Konzept Geld verdienen und die Zukunft seines Unternehmens selbstbestimmt regeln. Als Selbstständiger nimmt er sich die Freiheit, über die Arbeitszeit frei zu verfügen und die Entscheidungen unabhängig zu treffen.

Bei einer Existenzgründung kann der Arbeitsort selbst bestimmt und das Unternehmen nach den eigenen Vorstellungen strukturiert werden. Dies ist mit einem hohen Maß an Selbstdisziplin verbunden, an der ein Existenzgründer wachsen kann. Darüber hinaus sprechen die folgenden Punkte für die Gründung eines eigenen Unternehmens:

  • Man lebt seine Leidenschaften aus und ist mit vielen Dingen gleichzeitig beschäftigt. 
  • Monotonie ist für den Selbstständigen ein Fremdwort.
  • Freie Zeiten lassen sich häufig so integrieren, dass das Familienleben nicht zu kurz kommt.
  • Jeder Erfolg bei der Arbeit wirkt sich direkt auf das eigene Einkommen aus. 

Negative Aspekte einer Existenzgründung

Dem Ausleben der eigenen Leidenschaft und den anderen positiven Effekten stehen aber auch einige Nachteile entgegen. Die negativen Aspekte einer Existenzgründung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Soweit das notwendige Fachwissen fehlt, müssen einige Aufgaben ausgelagert werden. Dies betrifft z. B. die Buchhaltung und die jährlichen Steuererklärungen. 
  • Ein Selbstständiger hat keine geregelten Arbeitszeiten und verfügt in der Regel über kein gleich hohes monatliches Einkommen.
  • Im Krankheitsfall kann ein selbstständiger Unternehmer nicht auf die soziale Absicherung eines Arbeitsverhältnisses zurückgreifen. Hier kommt unter Umständen der Abschluss einer Krankengeldtageversicherung in Betracht.  
  • Ein Existenzgründer trägt das gesamte Unternehmensrisiko allein. 

Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe?

Aus steuerlichen Gründen wird eine freiberufliche Tätigkeit von einem Gewerbe abgegrenzt. Eine freiberufliche Tätigkeit wird selbstständig ausgeübt. In der Regel handelt es sich hierbei um eine schriftstellerische, künstlerische, wissenschaftliche oder erziehende Tätigkeit. Außerdem werden auch die Katalogberufe des Einkommensteuerrechts wie eine selbstständige Tätigkeit behandelt. Hierzu gehören z. B. der Beruf des Arztes, des Steuerberaters oder eines Notars.

Gewerbetreibende sind selbstständige Unternehmer, die ihre Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Haupttätigkeit oder ein Nebengewerbe handelt. Zu den wichtigsten gewerblichen Berufen gehören:

  • Tätigkeit als Makler
  • Berater in Finanzangelegenheiten
  • Handwerkliche Berufe
  • Gastronomen und Hoteliers

Ein weiteres Kennzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit ist die Rechtsform, die man für sein Unternehmen wählt. Eine Kapitalgesellschaft – GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Aktiengesellschaft – unterliegt stets den Regeln des Gewerbesteuerrechts.   

Steuerliche Behandlung einer freiberuflichen Tätigkeit

Wer sich als Grafiker, Heilpraktiker oder Architekt selbstständig macht, übt eine freiberufliche Tätigkeit aus. Diese wird mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt angezeigt. 

Ein Freiberufler ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Er wird von seinem Finanzamt nur zu den beiden folgenden Steuern veranlagt:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer 

Einkommensteuer

Einkommensteuerlich stellen das Einkommen eines Freiberuflers Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit dar. Diese werden in der Anlage S der Einkommensteuererklärung eingetragen. Der Gewinn wird im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Hierbei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres gegenübergestellt. Aus dem Gewinn berechnet das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen. Auf dieser Basis wird die Einkommensteuer festgesetzt.   

Umsatzsteuer 

Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist ein Unternehmer selbst verantwortlich. Um seine Verpflichtung zu erfüllen, gibt er monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Hierin werden alle Umsatzsteuerbeträge und alle Vorsteuern zusammengefasst. Als Vorsteuer gilt im Umsatzsteuerrecht die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird.

Beispiel

Ein Schriftsteller schafft sich für seine Tätigkeit einen neuen Computer an. In der Rechnung weist der Verkäufer eine Umsatzsteuer von 190 Euro aus. Diese Umsatzsteuer ist für den Schriftsteller die Vorsteuer, die er in seiner Umsatzsteuervoranmeldung einträgt.

Gewerbe anmelden: Worauf ist zu achten?

Bevor man mit einer gewerblichen Tätigkeit die ersten Umsätze erzielt, meldet man das Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt an. Dies gilt auch, wenn neben der Haupttätigkeit ein Kleingewerbe betrieben werden soll

Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören der Personalausweis und weitere Genehmigungen. 

Beispiele:

  • Wer sich z. B. als Taxifahrer selbstständig macht, muss einen Personenbeförderungsschein beantragen. 
  • Der Betrieb einer Spielhalle ist nur möglich, wenn man die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielautomaten besitzt.
  • Ein Finanzdienstleister muss sich um die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen kümmern. 

Zusätzlich ist darauf zu achten, dass man ein Nebengewerbe bei seinem Arbeitgeber anmeldet. Denn mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verpflichtet man sich generell dazu, seine Arbeitskraft voll und ganz dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung wird durch das Einverständnis des Arbeitgebers eingeschränkt. 

Hinsichtlich der Besteuerung hat ein Gewerbetreibende im Blick, dass er neben der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auch zur Gewerbesteuer veranlagt wird. Dies gilt auch für einen Kleingewerbetreibenden. Wer als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft ein Kleingewerbe anmeldet, profitiert von dem Gewerbesteuerfreibetrag. Dieser beträgt zurzeit 24.500 Euro. Eine Gewerbesteuerzahlung kommt hier erst in Betracht, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt. Wird das Kleingewerbe als GmbH oder als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet, können die Gesellschafter diese steuerliche Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen. 

Der Unternehmenskauf: Alternative zur Gründung eines Unternehmens

Alternativ zur Gründung eines Kleingewerbes oder einer selbstständigen Tätigkeit bietet sich der Kauf eines Unternehmens an. Hieraus zielt man seinen Nutzen, weil man sich für ein Geschäftsmodell entscheidet, das sich bereits am Markt etabliert hat. 

Bei der Gründung einer eigenen Selbstständigkeit müssen Anfangsverluste einkalkuliert werden. Diesen Nachteil kompensiert man mit einem Unternehmenskauf. Hier fließt der Einkommensstrom ab dem ersten Tag. Überdies kann man als Unternehmenskäufer auf ein ambitioniertes Mitarbeiterteam und einen festen Kundenstamm zurückgreifen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein finanziell gesundes Unternehmen handelt.       

Neben den positiven Effekten ist ein Unternehmenskauf auch mit Risiken verbunden. Diese beziehen sich z. B. auf die Finanzierung des Unternehmens oder das Hintergrundwissen zu der ausgeübten Tätigkeit. Nicht jedes Geschäftsmodell passt zu den eigenen Vorstellungen und Wünschen.   

Aus diesem Gründen sollte der Kauf eines Unternehmens ebenso gut vorbereitet werden wie die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit.